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Großes und giebelständiges Einhaus an der Hauptstraße. Der Bau aus dem 18. Jh. später aufgedrempelt, rückseitig erweitert und teilweise verschiefert. Die Wohnzone vorne ausgezeichnet durch schön profiliertes Rähm- und Schwellholz mit Füllteilen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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