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Streckhof des späteren 18. Jahrhunderts. Bestehend aus einem Wohnhaus und einer vortretenden Scheune. Der Giebel verschiefert. Vorne schmucklos schlichtes, aber gleichmäßiges und solides Fachwerk sichtbar. Einer der etwa 4 Höfe, die heute noch den alten, auch in früherer Zeit sehr kleinen Ortskern bezeichnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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