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Wohnhäuschen in markanter Ecklage am Aufgang zur Bergstraße. Mit der dahinterliegenden Bruchsteinscheune Teil einer kleinen Hofstelle. Der Fachwerkbau über dem differenzierten Rähm-/Schwellprofil zeigt eine gleichmäßig zweizonige Aufteilung und gerade Streben wohl aus der Mitte des 18. Jhs. In Typ und Form ähnlich dem Haus Bergstraße 8. Störend das liegende Fenster im Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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