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Hofanlage an der steigenden Bergstraße. Das untersockelte, in der Straßenbiegung stehende Wohnhaus ist ein bestimmender Teil des Ortsbildes. Nachträglich verputzter Sichtfachwerk-Bau des 18. Jhs. mit guten Proportionen und ohne weitere Störungen. Die große Scheune an der Stichgasse Anfang 19. Jh. Gutes Beispiel des konstruktiven Fachwerkbaues mit einer Kniestockgliederung. Fehlender Hofabschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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