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Wohnhaus unterhalb des Bornbergs auf schmaler Parzelle, die den alten Ortsrand erreicht. Zur Straße hin Terrassengärtchen mit einer Bruchsteinmauer.
Das OG zeigt am Giebel und an der zweizonigen Traufseite (Doppel- und Dreierfenster) ein sparsames Fachwerkbild, weite Fuß- und wenige Zierstreben. Schöne, klassizistische Oberlichttüre mit verschiedenen Rosetten und fasziertem Steg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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