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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wohnhaus einer Hakenhofreite über der Bergstraße. Erste Hälfte 18. Jh. Außen schlichtes Fachwerk, der Giebel verkleidet. Die Schauseite am Hof wendet sich auch zum alten Ortskern hin. Das regelmäßige, dreizonige Gefüge rechts durch neueren Zwischenbau gestört. Charakteristisch auch hier die Kurzstreben zum Brüstungsriegel. Ein seltenes Detail ist der stilisierte Lebensbaum über der Haustüre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |