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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer dreiseitigen, dem ehemaligen Bürgermeisteramt nördlich benachbarten Hofanlage gehört; das Fachwerkwohngebäude ist verputzt. Es zeigt die für einen Bau der Zeit um 1700 charakteristischen Proportionen. Das Gefüge des dreizonigen Baus scheint im Äußeren wie im Inneren weitgehend ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |