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Hofreitenhaus an der Südwestecke des freien Kirchplatz-Gevierts, erbaut wohl 1615. Das Obergeschoss, nach einem Dorfbrand 1715 neu aufgebaut, besitzt an der Schauseite eine dreizonige Mann-Gliederung mit lebhafter Brüstungszone ähnlich wie am ehemaligen Pfarrhaus. Geschuppte Füllhölzer zwischen den Balkenköpfen und stark dimensionierte Eckständer. Die rechte Zone vielleicht eine nachträgliche Erweiterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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