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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach; im Erdgeschoß ist das Fachwerk durch Mauerwerk ersetzt. Darüber ist das historische Gefüge eines Fachwerkbaus aus der Mitte der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts erhalten. Eck- und Bundpfosten auf der zur Straße gelegenen Giebelseite werden durch Mann-Formen ausgesteift, im Obergeschoß mit den für die Entstehungszeit typischen fußläufigen Gegenstreben. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt vom Hof aus in der hinteren der beiden Gebäudezonen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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