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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude; auf der zur Straße gelegenen Giebelseite nachträgliche Plattenverkleidung. Auf der Traufseite ist das ursprüngliche Fachwerkgefüge der Zeit um 1700 sichtbar. Drei Raumzonen bilden sich ab. Die Eck- und Bundpfosten werden im Obergeschoß durch Mann-Figuren ausgesteift, im Erdgeschoß Streben zwischen Rähm und Schwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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