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Dreiseitige Hofanlage, die insgesamt zu schützen ist; von herausragendem Wert ist das Fachwerkwohnhaus. Es ist inschriftlich 1690 datiert, eine weitere Bauinschrift ist unleserlich geworden. Im Obergeschoß die Aussteifung der zur Straße gelegenen Eckpfosten durch für die Zeit typische Mann-Formen ohne Gegenstreben. Das historische Gefüge eines dreizonigen Wohnhauses scheint weitgehend erhalten zu sein. Zum schützenswerten Hofensemble gehören ferner ein mit dem Wohnhaus firstparalleles Nebengebäude an der Straßenseite und die rückwärtige Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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