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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; der zugehörige Hof ist leider nicht in der alten Form erhalten. Das zweizonige Wohngebäude ist im Kern ein Bauwerk des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Hinweise darauf sind die Gratstichbalken, die Profilierung der Obergeschoß-Schwellen, die allerdings schon stark verwitterten Schnitzereien der Obergeschoß-Eckpfosten auf der Straßenseite, deren Aussteifung durch Mann-Formen auf der Giebelseite sowie schließlich Schmuckformen der Gefache im Giebeldreieck. Aufgrund dieser Besonderheiten ist Bingenheimer Straße 16 unter den benachbarten Fachwerkbauten von besonderem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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