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Giebelbau mit reich besetzten und streng symmetrischen Schauseiten. Geschnitzte Balustersäulen an beiden Stockwerken. Der Vergleich mit der Aufnahme Walbes (1954) zeigt viele nachteilige Veränderungen. Gegenstand früher Fachwerk-Forschung war das Haus v.a. wegen seiner markanten Mittelzone der Hofseite, die einen selten gewordenen, zentralen Ernbereich betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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