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Ein zweizoniges Fachwerkwohngebäude vermutlich bereits aus dem 18. Jahrhundert, dessen historisches Hausgefüge ungestört erhalten ist; der Zugang beinahe ebenerdig in der hinteren der beiden Raumzonen. Von dort Erschließung des hochliegenden Kellers und der darüber gelegenen Stube im Erdgeschoß. Dem zweigeschossigen Wohnbau des 18. Jahrhundert schließen sich noch mit gleicher Firstausrichtung Erweiterungen an, eingeschossig mit Kniestock, im Unterschied zum Hauptbau mit freiliegendem Fachwerk. Sie wurden ebenfalls zu Wohnzwecken errichtet. Die zum Hof gehörige Scheune durch Garageneinbau in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild beeinträchtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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