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Die denkmalwerte Gesamtanlage umfasst den 1872 vom Brand verschonten Bereich mit einem Teil des 1860 bebauten Vorfeldes am Turm und an der Rathausstraße die westliche Randbebauung. Im Zentrum steht das kurtrierische Zehnt- und spätere Rathaus. In seiner Nachbarschaft hat sich die Bausubstanz des 17./18. Jhs. in ansehnlichem Umfang erhalten. Zumeist sind dies verputzte Fachwerkhäuser aus der Zeit zwischen 1680 bis 1710. zu den Verlusten der Nachkriegszeit zählt das 1640 erbaute und 1957 abgebrochene Pfarrhaus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |