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Die Stadtbefestigung besaß die Form eines breiten Rundovals mit meist geraden Abschnitten und einer Ausbuchtung im Bereich des Burgschlosses als ältestem Kern. Teilweise auch runde Türme besetzten die Ecken und Eingänge.
Abgesehen von der Burg, die selbst Teil des Berings war, existiert ein gerades Mauerstück am ehem. Obertor als Rest der abgebrochenen Zehntscheune und als Außenwand des Gebäudes Haupstraße 68. Als Fundament, Sockelgeschoss oder auch Außenwand dient die Mauer zahlreichen Wohn- und Wirtschaftsbauten vor allem an der nordöstlichen Dammstraße (Turm bei Kirchplatz 20) und der westlichen Ringstraße. Ihre sichtbaren oder verdeckten Teile gehören zur Sachgesamtheit des stadtgeschichtlichen Denkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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