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Handwerker- oder Tagelöhnerwohnhäuschen, die in Mengerskirchen sogar die Hauptstraße säumten als Ausdruck der Existenz- und Raumnot seiner Bewohner. Dennoch verrät das dreiteilige Fensterband und der starke Geschossüberstand einen gestalteten Sichtfachwerkbau der Zeit um 1700. Eingang mit kleiner Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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