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Älterer Teil eines Doppelhauses. Die Balkenlage in Firstrichtung gleicht mit einem winkligen Überstand die Gassenschräge aus. Hier auch der Giebel als Schaufassade mit Mann-Formen, Brüstungsrauten und Kurzstreben. Ein für das übrige Ortsbild schon sehr aufwendiges Gefüge. Die Straßentraufe ebenfalls Sichtfachwerk, jedoch verputzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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