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Zweistöckiges, weit in die Tiefe gezogenes Wohnhäuschen mit ausgleichendem Freikeller zwischen den verschiedenen Gassenhöhen. Vorn am Obergeschoss der Traufseite bildhafte kleine Schauwand um 1750. 1995 abgebrochen wurde der abseitige Backsteinanbau unter dem Pultdach, charakteristisch für Mengerskirchen, der als Stall, Nagelschmiede oder ähnliches diente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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