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Traufständiges, kleines Wohnhaus über schmalem Grundriss. Teil einer geschlossenen Reihe, die mit der Rückwand auf der Stadtmauer steht und zur Gasse eine gerade Platzwand bildet. Am OG gleichmäßiges und einzoniges Fachwerkgefüge mit Mann-Formen und profilierter Schwelle.
Der Bau verdeutlicht die nachmittelalterliche Siedlungsordnung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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