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Großer Platzbau am Schlosshof. Der Westgiebel liegt genau in der Schlossmauerflucht und in einer weiterführenden Parzellengrenze, die den alten Burgbereich angibt. Diesem ist das Haus geschichtlich zugeordnet, wenn auch die sichtbare Fachwerkwand erst im 18. oder 19. Jahrhundert entstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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