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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude vermutlich der Zeit um 1700; auf dem zugehörigen Hof ist die Scheune durch ein neues Wohnhaus mit ortsuntypischer Dachneigung ersetzt. Der zur Zeit mit Platten verkleidete Wohnbau ist für das Straßenbild in der Unterdorfstraße von Wichtigkeit, das Gefüge des zweizonigen Fachwerkhauses ist weitgehend ungestört. Die Traufseite zum Nachbarbau zeigt das Fachwerk der Entstehungszeit unverkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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