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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Nachbargebäude zur alten Kirche abseits der Straße im hinteren Parzellenbereich. In der Anlage ein dreizoniges Einhaus mit Wohnteil, Scheune und Stall. Erbaut um 1700. Schlichtes Fachwerk nur aus gereihten Ständern, Eckstreben und durchlaufendem Brüstungsriegel. Auffallend der gleichmäßig geordnete Giebel und die noch unveränderte Fensterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |