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Wohnhaus des späten 18. Jahrhunderts. Konstruktiv sparsames Fachwerk mit eigenwilliger Verspannung der Kopfstreben. Linksseitig ein älteres Wirtschaftsgebäude angefügt. Haustüre des 19. Jhs. Unterhalb der alten Kirche an der Straßenecke besetzt der kleine Hof eine besondere Stelle im Ortsgefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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