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Wohnhaus des 17. Jahrhunderts. Altertümlich und ungewöhnlich im Aufbau mit steilem Dach und niedrigem Sockel. Die südliche Traufzone ist noch eine Ständerkonstruktion, der nördliche Teil dagegen ein Rähmbau. Das offenbar älteste Wohnhaus am Ort. Biedermeierliche Haustüre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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