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Gesamtanlage Nieder-Florstadt
Das historische Siedlungsgebiet Nieder-Florstadts ist von seiner Lage an einer Nidda-Überquerung gekennzeichnet, die ursprünglich nur aus einer Furt, später aus Brückenbauwerken bestand. Als mittelalterliches Kerngebiet sind die Gassen rechts der Nidda Fußhain, Eng- und Weitgasse, Schaf- und Faulgasse anzusehen. Die Bausubstanz der Gehöfte entlang dieser Gassen stammt überwiegend aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Die Burggasse und die angrenzende Flurbezeichnung "Burggarten" enthalten vielleicht einen Hinweis auf eine ehemals an der Nidda gelegene Wasserburg, die als Verwaltungssitz des Florstädter Königsgutes gedient haben mag. Auffallend ist die östliche Randlage der beiden Löw''schen Hofgüter, die bereits der Neuzeit zuzurechnen sind. An den Ortskern sind sie über die Friedberger Landstraße angebunden, die 1839 chausseeartig ausgebaut wurde. Der Straßenverbesserung folgte eine Ortserweiterung mit kleinen Hof- und Wohnstellen. Ihr Siedlungsbild schließt sich in linearer Form ähnlich dem geschlossenen Ortskern an wie der bereits ältere Fußhain Richtung Wickstadt entlang der Nidda flußabwärts.
Getrennt vom eigentlichen Siedlungskern lag auf einer Anhöhe links der Nidda eine der christlichen Wetterauer Mutterkirchen. In Gestalt eines Nachfolgebaus des ausgehenden 18. Jahrhunderts ist sie erhalten. Die zunächst isolierte Lage der ursprünglichen Kirche ist für die frühe Phase der Christianisierung nicht ungewöhnlich. Häufig folgte der einsetzende Kirchenbau der Tradition älterer heidnischer Kultstätten, die sich oft abseits der Siedlungsbezirke befanden. Am Fuße der Nieder-Florstädter Kirchenanhöhe setzte erst um 1800 eine Besiedlung ein. Richtung Ober-Florstadt (Niddastraße) entstanden vornehmlich kleinste Hofstellen und Wohnhäuser für Tagelöhner und Arbeiter, an der Altenstädter Straße, die ursprünglich als Landweg zur Wallfahrtskirche Sternbach (Gemarkung Assenheim, Stadt Niddatal) führte und erst nach dem 1. Weltkrieg Richtung Altenstadt ausgebaut wurde, auch größere landwirtschaftliche Gehöfte. Das historische Nieder-Florstadt behielt trotz mittelalterlicher Stadtrechtsverleihung und früh einsetzender Wandlung zur Wohngemeinde einen dominierenden dörflichen Charakter. Mit seinen siedlungsgeschichtlichen und topographischen Besonderheiten wurde es als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt. Die jüngere, "städtischere" Siedlungsentwicklung vollzieht sich überwiegend an den Rändern, hinterläßt aber mit der Überbauung der südlich vor der Niddabrücke gelegenen Wiesen auch im Kerngebiet seine unübersehbaren Spuren (Messeplatz). Flußregulierungen ermöglichten die Bebauung des früher häufig überschwemmten Areals.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |