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Teil der traufständigen und geschlossenen Hausreihe über der ehemaligen Kirche. Das Wohnhaus ist ein zweizoniger Fachwerkbau aus der Mitte des 18. Jahrhunderts mit verriegelten Mann-Formen und Biedermeiertüre. Störung durch Fensterausschnitte. Dazugehörig rechts ein teilweise massiv erneuerter Stall- und Scheunenteil. Ebenfalls aus der Mitte des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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