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Die beiden schmalen Wohnbauten bilden den Abschluss der traufständigen Hausreihe über der ehemaligen Kirche (Fundamente). An der Nr. 10 mit profilierten Balkenköpfen noch deutlich Fachwerkteile des 17. Jhs. Die geschlossene Zeile hält geziemenden Abstand zur Kirche und ist Ausdruck der Parzellen- und Bauordnung des alten Dorfes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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