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An der Aufgabelung der Gasse freistehender, das obere alte Ortsbild prägender Bau. Geschlossenes Einhaus des 18. Jahrhunderts mit äußerer Scheune. Das OG ist verkleidet, besitzt jedoch seine ursprünglich kleinen Fenster und ein ortsübliches Sichtfachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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