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Vier- bis fünfzoniger Streckhof bzw. Einhaus. Im Gefüge und der Fensterung gut erhalten. Die ältesten Abschnitte aus dem 18. Jahrhundert. An der Straße störender Garagenanbau. Der freiliegende Giebel zum Tal, eine gleichmäßige und kleinteilige Fachwerkwand, ist ein auffälliger Blickpunkt aus der Fernsicht auf den Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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