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Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der vordere, zweizonige Teil nachträglich mit einem Kniestock versehen. Regelmäßige Teilung und Fensterbänder mit genasten Kurzstreben in der Brüstung. Schuppenschnitzerei an Füllhölzern und Eckständern. Wenig später in gleicher Qualität der angefügte, heute massiv unterfangene Altenteiler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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