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Einzoniger und schmaler Giebelbau des 18. Jahrhunderts. Teil eines früheren Streckhofes. An der Seite unter herabgezogenem Dach der im Westerwald noch gelegentlich vorhandene Niederlass. Das gesamte Haus ist verputzt und verschiefert. Dennoch setzen der vordere Geschossüberhang und die Fensterung ein unversehrtes Sichtfachwerk voraus. Auch dieser Bau ein einzelner Überrest des alten Dorfes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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