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Vierzonige Einhaus am nördlichen Rand des Altdorfes. Entstanden in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Wohn-, Scheunen- und Stallabschnitte sind auch in der jeweiligen Fachwerkwand unterschiedlich gestaltet. Der geradlinige Dachschnitt ist ein Hinweis auf eventuelle Veränderungen im 19. Jahrhundert. Am hinteren Giebel kleiner Niederlass. Nach Anlage und Erhaltungszustand eines der vorrangigen Beispiele dieser Westerwälder Hofform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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