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Wohnhäuschen an der Hauptkreuzung zwischen dem Ober- und Unterdorf. Errichtet um 1800 mit den zeittypischen Merkmalen des konstruktiven Fachwerks, das außer einer sparsamen Profilierung keine Schmuckformen aufweist. Typische Wohnstelle der unterbäuerlichen Schichten oder des Dorfhandwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |