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Zweigeteiltes Wohnhaus in Ecklage. Ursprünglich wohl Streckhof. Der ältere Teil zweizonig mit stärkerem Fachwerk, gut geformter Rähm-/ Schwellzone und einem beeinträchtigten fränkischen Erker. Die Giebelzone an der Straße hat eine jugendstilhafte Schauseite und wurde später hinzugefügt. Als einziger, noch feststellbarer Bau des Oberdorfs von Bedeutung für die Entwicklungsgeschichte des Ortes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |