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Konstruktiver Fachwerkbau des beginnenden 19. Jahrhunderts mit einfachen, geraden Streben und Stielen. Einzelne Merkmale deuten auf einen Umbau hin und darauf, dass das Haus zunächst einstöckig begonnen wurde. Heute hat die lange Fassade vor dem Torturm Einweisungscharakter ins geschichtliche Ortsinnere.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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