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1734 errichtetes Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite. Das Fachwerk ist der Zeit entsprechend mit zahlreichen Schmuck- und Zierformen versehen. Im Giebel rundbogiges Zwillingsfenster. Die großen Fenster wurden im 19. Jahrhundert eingebaut und der gesamte Bau mit einem aufwendigen, plastischen Stuckdekor geschmückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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