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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das verputzt ist; das Gefüge des dreizonigen Baus ist aber offenbar weitgehend ungestört. Der niedrige Sockel mit ebenerdigem Zugang sowie der auf der zur Straße gelegenen Giebelseite sichtbare Geschoßversatz sprechen für ein besonders hohes Baualter (zumindest Mitte 17. Jahrhundert). Aufgrund dieser Gegebenheiten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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