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Dreizoniges Einhaus-Gehöft, das die gesamte Parzellentiefe zwischen Bogengasse und Hauptstraße einnimmt. Der breitgiebelige Bau, heute verputzt und verschiefert, wurde um 1800 errichtet. Das Dach zeigt gerade Aufschieblinge. Überstände fehlen. Im wesentlichen guter Erhaltungszustand und Oberlichttüre mit Initialen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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