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Kleingehöft an der Grenze zum alten Pfarrhof. Westliche Hälfte einer parallel angeordneten Doppelhofreite, die wohl gleichzeitig und familiär zusammengehörig errichtet wurde. Das Wohnhaus ist verputzt und verschiefert, jedoch ein Sichtfachwerkbau des 18. Jahrhunderts.
Die aus gleicher Zeit stammende Scheune gehört mit den Pfarreigebäuden auch ortsbildlich zum Dorfrand an der Bachwiese.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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