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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer mehrseitigen Hofanlage an der kurzen, zur Nidda führenden Faulgasse gehört; das zweizonige Gefüge des angesprochenen Baus scheint vollkommen ungestört zu sein. Mit seinem hochliegenden Kellergeschoss und dem schon sehr flach geneigten Dach ist es in die 2. Hälfte des 18. Jhs. zu datieren. Im Äußeren ist die Hofseite verputzt, die Straßenseite ist mit einer Holzverschindelung versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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