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Gedrungener Kapellenbau aus Chorturm und kleinem Schiff. Die Lage im dicht besetzten, alten Ortskern unterstreicht die malerisch-gehaltvolle Wirkung des Kirchleins.
Die Anlage mit Kreuzgratgewölben, Chor u.a. lässt auf eine Entstehung um oder vor 1250 schließen. Der Bau wurde offenbar nicht vergrößert. Nachträglich sind die rundbogigen Fenster und von 1655 die Balkendecke mit Längsunterzug auf Holzpfeilern. Der Kanzelkorb stammt von 1667.
Die Kapelle wird heute simultan genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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