Mittelmühle 1
Ohne Anschrift, Mittelmühle
Ohne Anschrift, Vöhlerbachbrücke
Ohne Anschrift, Mittelmühle
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Merenberg
Reichenborn
  • Mittelmühle 1
  • Von Reichenborn nach Merenberg
  • Vöhler Bach
  • Merenberger Weg
Mittelmühle und Vöhlerbachbrücke
Flur: 1, 2, 8
Flurstück: 36/2, 36/3, 15, 18, 37, 48

Urkundlich gegründet um das Jahr 1690. 1775 ist ein H. Völpel hier Müller. Dessen Sohn oder Nachkomme Philipp Peter Völpel errichtete 1808 den jetzigen Bau an Stelle eines älteren. Die Inschrift auf dem Sturz der geschnitzten Türrahmung nennt zuerst den Zimmermeister Philipp Schard von Lahr.

Über dem massiven, an der Seite zum Vöhlerbach freien Untergeschoss für Keller, Mahlwerk usw. hat das stattliche Haus zwei Fachwerkgeschosse mit einem konstruktiv schlichten, klar gegliederten und an jeder Seite dreizonigen Strebenbild. Aufwand und Solidität der Ausführung beweist zudem das gut geschnittene, doppeltraufige Mansardwalmdach.

Radkammer und Grabenmauer an der Westseite sind in Resten erhalten.

Vöhlerbachbrücke: Im Zusammenhang mit dem Mühlenbetrieb Anfang des 19. Jahrhunderts neu errichtete Bruchstein-Brücke. Am Beginn des Landweges nach Merenberg. Über dem Rundbogen zur Mitte hin steigende Wangen.

Teilweise neu aufgemauert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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