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Hakenhofreite am südlichen Ortseingang. Die Gruppe aus Wohnhaus, Stall und größerer Scheune ist heute ohne Hofabschluss, frei einsehbar und im Ortsbild eine Besonderheit. Das unbeeinträchtigte, konstruktiv schlichte Fachwerk zeigt noch eine geringe Profilierung, und am Wohnhausdach gab es Krüppelwalme.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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