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Modernes Hallenbad von 1959/60 nach Entwurf von Schneider & Bohnenberg. Im Winkel eher schlichter gestalteter Trakte eine schwungvoll verdachte und gegen die Wallanlagen verglaste Schwimmhalle.
1995-1998 wurde das Gebäude saniert und in den Neubau des Hilton Hotels integriert, wobei der charakteristische Verwaltungsbau abgerissen und die Fassadenverkleidung und Fensterteilung des Hallenbades verändert wurde. Im Inneren sind u.a. die charakteristische Mosaikverkleidung der tragenden Pfeiler und der ursprüngliche Steinfußboden weitgehend erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |