Außenbau von Osten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Plenarsaal (Obergeschoss) nach Südosten (Foto: C. Krienke, LfDH)
Oberlicht des Plenarsaals (Obergeschoss) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Wandelhalle (Untergeschoss) (Foto: C. Krienke, LfDH)
Grundriss des Plenarsaals (Obergeschoss) des Nachkriegswiederaufbaus (Foto: M. Göddel, LfDH)
Einzug der Nationalversammlung 1848 (Foto: Denkmaltopographie Stadt FFM 1986)
Innenraum (Foto: Denkmaltopographie Stadt FFM 1986)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Innenstadt
  • Paulsplatz
  • Paulskirche
Paulskirche
Flur: 9
Flurstück: 79/47, 84/68

Baubeschreibung

In Traufhöhe der umgebenden mehrgeschossigen Wohn-, Büro- und Geschäftsbauten erhebt sich die sandsteinsichtige Kirche als Solitärin mitten des Paulsplatzes. Auf elliptischem Grundriss ergänzen die Paulskirche nach Norden zwei Treppenhausanbauten und nach Süden der angegliederte Turm. Umlaufend durchbrechen den Baukörper auf zwei Ebenen jeweils rundbogige Fenster. Ein flach gehaltenes Kupferdach schließt den Kirchenraum ab. Betritt man den Innenraum von Norden durch einen der Treppenhausanbauten, zeigt sich zunächst eine niedrige Wandelhalle. Hier umschließt ein Säulenkranz den mittigen ovalen Raum, dessen Außenwände eine figürliche Wandmalerei schmückt. Im Obergeschoss wird der Plenarsaal durch eine Kuppel mit Oberlicht überfangen. Geschwungene Reihen von Klappsitzen umfassen das halbkreisförmig vorgezogene Podium im Süden, über dem eine Schwalbennestorgel vorkragt. Das Podium selbst wird mittig durch ein steinernes Pult und eine geschwungene Rednerbühne geprägt.

Geschichte

Die mittelalterliche Barfüßerkirche wurde bis 1833 durch die klassizistische Paulskirche ersetzt, die zur lutherischen Hauptkirche der Stadt avancierte. Nach kurzer liturgischer Nutzung tagte hier, mit kleinen gestalterischen Eingriffen, von 1848 bis 1849 die Nationalversammlung. Später wieder in gottesdienstlicher Funktion, wurde der Bau im Krieg bis auf die Außenmauern zerstört. Auch mit Blick auf die Bewerbung Frankfurts als Bundeshauptstadt, sollte das „Haus aller Deutschen“ rasch wiederhergestellt werden. Nach Wettbewerb bildete man eine prominente Planungsgemeinschaft: neben Blanck, Schaupp und Krahn auch den renommierten Kirchenbauer Rudolf Schwarz. Angeregt durch die Ruinengestalt der Kirche, stellte die Planungsgemeinschaft die Kirche in klarer Formensprache wieder her und zog pragmatisch eine Zwischendecke für die Wandelhalle ein. Noch die späten Planungen hatten für das zentralisierende Obergeschoss einen Altar vorgesehen. Kontrovers diskutierte man, u. a. mit gutachterlicher Stellungnahme von Otto Bartning, eine liturgisch-kulturelle Funktion. Tatsächlich nutzte die Kirchengemeinde den Raum teils bis zur Fertigstellung des Dominikanerklosters, das die Landeskirche für die Dotationspflicht der Paulskirche von der Stadt erhalten hatte. Die Paulskirche etablierte sich nach dem Scheitern der Bundeshauptstadtbewerbung – als Gegenstück zum als Plenarsaal vorgesehenen heutigen HR-Sendesaal (1949/54) – als prominenter kultureller Veranstaltungsort der Stadt. Von 1986 bis 1988/91 wurde die Kirche vom Büro Schwarz + Partner im Sinn der Nachkriegsgestalt renoviert, mit einer Fenstergestaltung von Wilhelm Buschulte ausgestattet und in der Wandelhalle das Wandbild „DerZug der Volksvertreter“ von Johannes Grützke ausgeführt.

Bewertung

Als städtebauliche Dominante bestimmt die Kirche den Paulsplatz. Geschichtlich steht sie für die demokratische Tradition Deutschlands, die vom klar gehaltenen Wiederaufbau wirkungsvoll neu inszeniert wurde. Der prominent besetzten Planungsgemeinschaft glückte künstlerisch eine eigenständige Aneignung des klassizistischen Kirchenraums für eine schließlich vorwiegend kulturelle Nutzung. Damit vertritt die wiederaufgebaute Paulskirche einen Akt schöpferischer Denkmalpflege von bundesweitem Rang. (s, g, k)


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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