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Doppelschiffige Hallenkirche der Frühgotik um 1270-90, ab 1292 mit hochgotischem Chor, bis 1467 mit spätgotischer Dachgalerie und Turmgechossen ergänzt; Turmunterbau um 1240-70. Ursprünglich Ratskapelle (Ersatz einer romanischen Saalkirche). Portalplastik des 13. Jh., Grabplastik des 14. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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