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Unter den Giebelhäusern am Amtsgericht das aufwendigste. Neben den üblichen Schmuckformen auch eine Sonne und geschuppte Füllhölzer. Der stehende Stuhl wurde für die Gestaltung des Fachwerkbildes genutzt. Am OG mächtiger Bundständer mit der überlieferten Jahreszahl 1702. Im 19. Jahrhundert ist der malerische Torfahrttrakt hinzugefügt worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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