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Vierseitige Hofanlage; die Entstehungszeit des Wohnhauses ist vergleichbar mit der des Wohnhauses des benachbarten Hofes Nr. 12 (um 1800). Das Wohnhaus des Hofes Friedberger Landstraße 14 ebenfalls in verputztem Fachwerk, traufständig und mit Krüppelwalmdach. Von den Nebengebäuden ist eine Stallscheune aus derselben Entstehungszeit wie das Wohnhaus auch Kulturdenkmal. Das Erdgeschoß ist in Bruchstein, das Obergeschoß in Fachwerk errichtet. Die Pfosten des Hofzugangs mit der inschriftlichen Datierung 1884.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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