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Zeitweise Sitz des preußischen Amtsgerichts. Später Gasthof „Zum Adler". Daran erinnern noch die großen, um 1900 eingefügten Gaststubenfenster. Die dreiteilige Oberlichttüre ist eine ältere Nachbildung. Das OG-Fachwerk des 18. Jahrhunderts über einer plastischen Rähm-Schwellzone besaß ursprünglich vielteilige und kleinformatige Fensterbänder. Ähnlicher Traufenbau wie Burgstraße 25.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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